Die Region der Altmark
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Städte, Dörfer, Ortschaften und Ortsteile

Orte und einstige Gemeinden im Landkreis Stendal

Auf dieser Seite haben wir eine Liste mit Städten, Dörfern, Ortschaften und Ortsteilen aus dem Landkreis Stendal zusammengestellt. Unter den Ortsnamen sind viele Namen einstiger Gemeinden zu finden. Die Orte existieren nach wie vor, nur wurden viele Dörfer und kleinere Ortschaften als Ortsteile bereits in früheren Jahren eingemeindet. Andere Dörfer wurden in jüngster Vergangenheit bei der Gemeindegebietsreform 2010 wenigen größeren Gemeinden oder Einheitsgemeinden zugeordnet.

Wir möchten ausdrücklich betonen, dass diese Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, da einige Siedlungen nicht berücksichtigt wurden. Weiterhin wurden einige kleinere Ortsteile möglicherweise nicht mit berücksichtigt. Bei anderen Dörfern erfolgte bereits vor längerer Zeit ein Zusammenschluß. Als Beispiel sei hier Hohenberg-Krusemark genannt. Hohenberg und Krusemark waren ursprünglich zwei eigenständige Dörfer, die sich jedoch bereits im Jahre 1928 zu Hohenberg-Krusemark vereinten und auf Kartenmaterial als ein Ort vermerkt sind.


Ortschaften mit Stadtrecht:

  1. Arneburg
  2. Bismark
  3. Hansestadt Havelberg
  4. Hansestadt Osterburg
  5. Sandau
  1. Hansestadt Seehausen
  2. Hansestadt Stendal
  3. Tangermünde
  4. Tangerhütte
  5. Hansestadt Werben

Auch wenn diese Auflistung möglicherweise nicht völlig komplett ist, so sollte sie dennoch einen kleinen Überblick vermitteln. Wenn zu einer Gemeinde mehr als eine Postleitzahl gehört, wurden diese mit * gekennzeichnet.


Städte, Dörfer und kleinere Orte im Landkreis Stendal:

Gemeinde
PLZ
Ortsteil
Wohnplatz
(mit * gekennzeichnet)
Aland
39615
Aulosen
Groß Holzhausen
Klein Wanzer
Krüden
Pollitz
Scharpenhufe
Vielbaum
Voßhof
Wahrenberg
Wanzer
Wilhelminenhof
Altmärkische Höhe
39606
Boock
Bretsch
Dewitz
Drüsedau
Einwinkel
Gagel
Heiligenfelde
Kossebau
Losse
Lückstedt
Priemern
Rathsleben
Stapel
Wohlenberg
Altmärkische Wische
39615
Falkenberg
Ferchlipp
Lichterfelde
Neukirchen
Wendemark
Arneburg
39596
Arneburg
Beelitz
Dalchau
Bismark
39629
Bismark
Arensberg
Döllnitz
Holzhausen
Könnigde
Poritz
* 39579 Badingen
Belkau
Bülitz
Darnewitz
Deetz
Garlipp
Grassau
Grünenwulsch
Kläden
Querstedt
Schernikau
Schinne
Schäplitz
* 39606 Beesewege
Dobberkau
Friedrichsfleiß
Friedrichshof
Grävenitz
Hohenwulsch
Möllenbeck
Schmoor
Schorstedt
* 39624 Berkau
Biesenthal
Büste
Kremkau
Meßdorf
Schönebeck
Späningen
Wartenberg
* 39599 Klinke
Käthen
Neuhof *(bei Klinke)
Schönfeld (Bismark)
Steinfeld
Eichstedt
39596
Eichstedt
Baben
Baumgarten
Lindtorf
Rindtorf
Goldbeck
39596
Goldbeck
Bertkow
Möllendorf
Petersmark
Plätz
Hassel
39596
Hassel
Chausseehaus Hassel
Sanne
Wischer
Havelberg
39539
Havelberg
Dahlen (bei Havelberg)
Damerow
Garz
Jederitz
Kiebitzberg *(Ortslage)
Klein Damerow
Kuhlhausen
Kümmernitz
Müggenbusch
Nitzow
Nitzow Ausbau *(Ortslage)
Toppel
Vehlgast
Waldfrieden
Warnau
Wendisch Kirchhof *(Ortslage)
Wöplitz
Hohenberg-Krusemark
39596
Hohenberg-Krusemark
Altenzaun
Gethlingen
Groß Ellingen
Hindenburg
Klein Ellingen
Klein Hindenburg
Osterholz
Rosenhof
Schwarzholz
Iden
39606
Iden
Busch
Büttnershof
Germerslage
Kannenberg
Rohrbeck
Sandauerholz
Kamern
39524
Kamern
Hohenkamern
Neukamern
Rehberg
Schönfeld (Kamern)
Wulkau
Klietz
39524
Klietz
Neuermark-Lübars
Scharlibbe
Osterburg
39606
Osterburg
Ballerstedt
Berken *(bei Meseberg)
Blankensee *(Königsmark)
Calberwisch
Dequede
Dobbrun
Düsedau
Erxleben
Flessau
Gladigau
Groß Ballerstedt
Kattwinkel *(bei Meseberg)
Klein Ballerstedt
Krevese
Krumke
Königsmark
Lindenhof *(bei Meseberg)
Meierbusch *(bei Meseberg)
Meseberg
Natterheide
Orpensdorf
Ottos Hof 1 *(bei Meseberg)
Ottos Hof 2 *(bei Meseberg)
Packebusch *(bei Meseberg)
Polkau
Polkern
Rengerslage
Rethhausen *(Königsmark)
Rossau
Rönnebeck
Röthenberg
Schliecksdorf
Schmersau
Storbeck
Uchtenhagen
Walsleben
Wasmerslage
Wenddorf *(bei Meseberg)
Wollenrade
Wolterslage
Zedau
Gemeinde
PLZ
Ortsteil
Wohnplatz
(mit * gekennzeichnet)
Rochau
39579
Rochau
Häsewig
Klein Schwechten
Schartau
Ziegenhagen
Sandau
39524
Sandau
Schollene
14715
Schollene
Elshof *(bei Nierow)
Ferchels
Karlsthal *(Carlsthal bei Ferchels)
Mahlitz
Molkenberg
Neu-Schollene
Neuwartensleben
Nierow
Schönhausen
39524
Schoenhausen
Hohengöhren
Hohengöhrener Damm
Schönhauser Damm
Seehausen
29615
Seehausen
Behrend
Beuster
Esack
Geestgottberg
Gehrhof
Losenrade
Nienfelde
Oberkamps
Ostorf
Scharpenlohe
Schönberg
Steinfelde
Uhlenkrug
Unterkamps
Waldesfrieden
Wegenitz
Werder
Stendal
39576
Stendal
Arnim
Bindfelde
Borstel
Börgitz
Buchholz
Charlottenhof *(bei Bindfelde)
Dahlen (bei Stendal)
Dahrenstedt
Döbbelin
Gohre
Groß Schwechten
Heeren
Insel
Jarchau
Klein Möringen
Möringen
Nahrstedt
Neuendorf am Speck
Peulingen
Staats
Staffelde
Tornau
Uchtspringe
Uenglingen
Vinzelberg
Volgfelde
Vollenschier
Wahrburg
Welle
Wilhelmshof
Wittenmoor
Tangerhütte
39517
Tangerhütte
Birkholz
Bittkau
Briest (bei Tangerhütte)
Cobbel
Grieben
Groß Schwarzlosen
Jerchel
Kehnert
Klein Schwarzlosen
Lüderitz
Mahlpfuhl
Polte
Ringfurth
Sandfurth
Scheeren
Schelldorf
Schernebeck
Schönwalde
Sophienhof
Stegelitz
Uchtdorf
Uetz
Weißewarte
* 39579

ab 2015
einheitlich
unter 39517
Bellingen
Brunkau
Demker
Elversdorf
Hüselitz
Ottersburg
Schleuß
Windberge
Tangermünde
39590
Tangermünde
Billberge
Bölsdorf
Buch
Grobleben
Hämerten
Köckte
Langensalzwedel
Miltern
Storkau
Werben
39615
Werben
Räbel
* 39606 Behrendorf
Berge
Giesenslage
* 39539 Neu Werben *(zwischen Elbe
und Havel)
Wust-Fischbeck
39524
Briest (Wust)
Fischbeck
Kabelitz
Melkow
Sydow
Wust
Wust Damm
Wuster Siedlung
Zehrental
9615
Bömenzien
Deutsch
Drösede
Gollensdorf
Groß Garz
Haverland
Jeggel
Lindenberg

Anmerkung: Die jüngste Gemeindegebietsreform verfolgt das Ziel, durch Vergrößerung der Gemeinden, bei gleichzeitiger Verringerung der Anzahl von Gemeindeverwaltungen, die kommunale Verwaltung zu zentralisieren, um so effizienter auf kommunaler Ebene wirtschaften und handeln zu können. Letztendlich sollen durch die Zusammenlegung von Gemeinden Kosten gespart werden. Allerdings gibt es auch genügend Gegner, welche eine Gefahr für dörfliche Identitäten befürchten und dafür eintreten, dass die Autonomie von dörflichen Gemeinden erhalten bleibt. Weiterhin erinnern Zwangseingemeindungen ein wenig an die in früheren Zeiten praktizierten Zwangskollektivierungen und letztere erwiesen sich stets als demoralisierend und kontraproduktiv.

Mit Beginn des Jahres 2011 trat die neue Gemeindegebietsreform in Kraft. Gemeinden, die sich noch nicht freiwillig zu größeren Einheitsgemeinden zusammengeschlossen hatten, wurden per Gesetz Einheitsgemeinden zugeordnet. Klagen gegen eine Eingemeindung, die zum Jahresbeginn noch beim Landesverfassungsgericht anhängig waren, hätten keine aufschiebende Wirkung, wie es in einer Mitteilung des zuständigen Ministerium vom Bundesland Sachsen-Anhalt hieß.

Weitere Informationen zum Thema auch unter: Gebietsreformen in der Altmark
Beispiele für Anschriften: Landkreis Stendal

 
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