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Dörfer, Ortschaften und
Ortsteile
Orte und einstige Gemeinden im Landkreis Stendal
Auf dieser Seite haben wir eine Liste mit Dörfern,
Ortschaften und Ortsteilen aus dem Landkreis Stendal zusammengestellt. Ausgenommen in
dieser Aufstellung, bzw. in einer eigenständigen kurzen Liste zusammengestellt, sind
Ortschaften mit Stadtrecht. Unter den Ortsnamen sind viele Namen einstiger Gemeinden zu
finden. Die Orte existieren nach wie vor, nur wurden viele Dörfer und kleinere
Ortschaften als Ortsteile bereits in früheren Jahren eingemeindet. Andere Dörfer wurden
in jüngster Vergangenheit bei der Gemeindegebietsreform 2010 wenigen Verbandsgemeinden
und Einheitsgemeinden zugeordnet.
Wir möchten ausdrücklich betonen, dass diese Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit
erhebt, da einige Gemeinden nicht berücksichtigt wurden. So wurde zum Beispiel die erst
im Januar 2010 neu gegründete Gemeinde Aland nicht mit aufgenommen, da die Orte, welche
zu dieser neuen Gemeinde gehören, bereits mit in der Liste enthalten sind. Aland ist
somit zwar eine Gemeinde und ein Fluss, jedoch kein Dorf oder Ort im eigentlichem Sinne.
Weiterhin wurden einige kleinere Ortsteile möglicherweise nicht mit berücksichtigt. Bei
anderen Dörfern erfolgte bereits vor längerer Zeit ein Zusammenschluß. Als Beispiel sei
hier Hohenberg-Krusemark genannt. Hohenberg und Krusemark waren ursprünglich zwei
eigenständige Dörfer, die sich jedoch bereits im Jahre 1928 zu Hohenberg-Krusemark
vereinten und auf Kartenmaterial als ein Ort vermerkt sind.
Ortschaften mit Stadtrecht:
- Arneburg
- Bismark
- Havelberg
- Osterburg
- Sandau
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- Seehausen
- Stendal
- Tangermünde
- Tangerhütte
- Werben.
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Auch wenn diese Auflistung möglicherweise nicht
völlig komplett ist, so sollte sie dennoch einen kleinen Überblick vermitteln.
Dörfer und kleinere Orte im Landkreis Stendal:
Anmerkung: Die jüngste
Gemeindegebietsreform verfolgt das Ziel, durch Vergrößerung der Gemeinden, bei
gleichzeitiger Verringerung der Anzahl von Gemeindeverwaltungen, die kommunale Verwaltung
zu zentralisieren, um so effizienter auf kommunaler Ebene wirtschaften und handeln zu
können. Letztendlich sollen durch die Zusammenlegung von Gemeinden Kosten gespart werden.
Allerdings gibt es auch genügend Gegner, welche eine Gefahr für dörfliche Identitäten
befürchten und dafür eintreten, dass die Autonomie von dörflichen Gemeinden erhalten
bleibt. Weiterhin erinnern Zwangseingemeindungen ein wenig an die in früheren Zeiten
praktizierten Zwangskollektivierungen und letztere erwiesen sich stets als demoralisierend
und kontraproduktiv.
Mit Beginn des Jahres 2011 trat die neue Gemeindegebietsreform in Kraft. Gemeinden, die
sich noch nicht freiwillig zu größeren Einheitsgemeinden zusammengeschlossen hatten,
wurden nun per Gesetz Einheitsgemeinden zugeordnet. Klagen gegen eine Eingemeindung, die
zum Jahresbeginn noch beim Landesverfassungsgericht anhängig waren, hätten keine
aufschiebende Wirkung, wie es in einer Mitteilung des zuständigen Ministerium vom
Bundesland Sachsen-Anhalt hieß.
Weitere Informationen zum Thema auch unter: Gebietsreformen in der
Altmark |