|   |  | Besserer Schutz für
    "Mittlere Elbe"In einer Pressemitteilung vom 20.04.2006 kritisiert der
    NABU die halbherzige Ausweisung des Biosphärenreservates "Mittelelbe" wie
    nachfolgend wiedergegeben.
 Magdeburg - Der NABU Sachsen-Anhalt ist mit der jetzigen Allgemeinverfügung über die
    Erklärung zum BioRes Mittelelbe nicht zufrieden. "Die Ausweisung als
    Biosphärenreservat verlangt eine einheitliche Unterschutzstellung und keine Aufzählung
    von bereits bestehenden NSG bzw. LSG", so NABU-Geschäftsführerin Annette Leipelt.
    "Aus der Allgemeinverfügung sollte sich eigentlich klar ergeben, welche Rechte und
    Pflichten bzw. Beschränkungen im Biosphärenreservat vorgesehen sind. Dies verlangt auch
    das Bundesnaturschutzgesetz."
 
 Der NABU kritisiert auch die "zeitliche Verschleppung" des Verfahrens insgesamt.
    "Die unendliche Geschichte dauerte insgesamt 6 Jahre. Die jetzige Erklärung hat
    daher viel von ihrer ursprünglichen Form über diesen langen Zeitraum verloren," so
    Leipelt weiter. Die Allgemeinverfügung enthält jetzt fast nur noch allgemeine
    Regelungen. "Nicht einmal die Verbote in den Zonen haben eine rechtliche Wirkung,
    weil die örtliche Abgrenzung unklar ist und damit die rechtlich erforderliche
    Bestimmtheit nach unserer Ansicht nicht gegeben ist." Der NABU forderte daher,
    entsprechende Rechte und Pflichten bzw. Beschränkungen zu formulieren, die für die
    Einhaltung des Schutzzweckes und der Entwicklungsziele für das gesamte Gebiet einheitlich
    gelten. "Leider fanden unsere Bedenken keine Berücksichtigung."
 
 Die vorliegende Erklärung zum Biosphärenreservat "Mittelelbe" umfasst auch
    nicht die komplette Flächengröße des von der UNESCO am 15. Dezember 1997 anerkannten
    Biosphärenreservats "Flusslandschaft Elbe" im Land Sachsen-Anhalt (etwa 188.000
    ha), obwohl in den zur Allgemeinverfügung gehörenden Karten die Außengrenze
    entsprechend der UNESCO-Anerkennung eingezeichnet ist. Da die Kriterien der UNESCO jedoch
    auch für die ausgesparten Flächen gelten, forderte der NABU, diese ebenfalls zum
    Biosphärenreservat zu erklären. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass die
    UNESCO-Kriterien nicht eingehalten werden und das Biosphärenreservat nicht mehr als
    solches anerkannt bleibt. "Der ursprüngliche Entwurf zur Verordnung über die
    Festsetzung des Biosphärenreservates "Flusslandschaft Elbe" vom 2. April 2002
    sah das seinerzeit sogar noch vor", argumentiert der NABU. Auch diese Forderung des
    NABU, die alte Formulierung aufzugreifen bzw. einzufügen, blieb ungehört.
 
 Auch die Auflösung der Biosphärenreservatsverwaltung Ende 2004 ist ein traurige
    Entscheidung und ein Schritt in die falsche Richtig für den Naturschutz in Sachsen-Anhalt
    nach Ansicht des NABU. Die jahrelang eigenständig arbeitende Einrichtung ging daraufhin
    im Landesverwaltungsamt auf- bzw. unter.
 "Gerade wenn man die Bedeutung dieser öffentlich wirksamen Verwaltung vor Ort
    betrachtet, ist der Verlust der Eigenständigkeit ein falsches Zeichen hinsichtlich
    nationaler und internationaler Bedeutung dieses einmaligen Gebietes."
 
 Das Biosphärenreservat umfasst jetzt insgesamt eine Größe von 125.743 Hektar.
 
 Der NABU fordert in Anlehnung an den Verordnungsentwurf über die Festsetzung zum
    Biosphärenreservates "Mittlere Elbe" vom 02.04.2002 klare Leitlinien zur
    Entwicklung der Flusslandschaft mit Schutzzweck und Entwicklungszielen.
 
 Zusammenfassend betrachtet, entspricht die vorliegende Allgemeinverfügung nicht den
    Erfordernissen und Kriterien eines von der UNESCO anerkannten Biosphärenreservates. Neben
    der fehlenden Willenserklärung, das gesamte von der UNESCO anerkannte Biosphärenreservat
    zu einem späterem Zeitpunkt auszuweisen, fehlen für die Außenwirkung wichtige nähere
    Angaben zu
 
      Rechten und Pflichten bzw. Beschränkungen (Verbote, Erlaubnisvorbehalte) im gesamten
        Biosphärenreservat, Lagebeschreibungen und Flächengrößen der einzelnen Zonen, gebietsspezifischem Schutzzweck und Entwicklungszielen, Regelungen bzgl. Schutz-, Pflege- und Entwicklungskonzeption, Umweltbildung, Forschung
        und Monitoring, Land- und Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei sowie zum
        Biosphärenreservatsbeirat.     Mehr zum Thema Elbe und Biosphärenreservat: |  |   |