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Besserer Schutz für
"Mittlere Elbe"
In einer Pressemitteilung vom 20.04.2006 kritisiert der
NABU die halbherzige Ausweisung des Biosphärenreservates "Mittelelbe" wie
nachfolgend wiedergegeben.
Magdeburg - Der NABU Sachsen-Anhalt ist mit der jetzigen Allgemeinverfügung über die
Erklärung zum BioRes Mittelelbe nicht zufrieden. "Die Ausweisung als
Biosphärenreservat verlangt eine einheitliche Unterschutzstellung und keine Aufzählung
von bereits bestehenden NSG bzw. LSG", so NABU-Geschäftsführerin Annette Leipelt.
"Aus der Allgemeinverfügung sollte sich eigentlich klar ergeben, welche Rechte und
Pflichten bzw. Beschränkungen im Biosphärenreservat vorgesehen sind. Dies verlangt auch
das Bundesnaturschutzgesetz."
Der NABU kritisiert auch die "zeitliche Verschleppung" des Verfahrens insgesamt.
"Die unendliche Geschichte dauerte insgesamt 6 Jahre. Die jetzige Erklärung hat
daher viel von ihrer ursprünglichen Form über diesen langen Zeitraum verloren," so
Leipelt weiter. Die Allgemeinverfügung enthält jetzt fast nur noch allgemeine
Regelungen. "Nicht einmal die Verbote in den Zonen haben eine rechtliche Wirkung,
weil die örtliche Abgrenzung unklar ist und damit die rechtlich erforderliche
Bestimmtheit nach unserer Ansicht nicht gegeben ist." Der NABU forderte daher,
entsprechende Rechte und Pflichten bzw. Beschränkungen zu formulieren, die für die
Einhaltung des Schutzzweckes und der Entwicklungsziele für das gesamte Gebiet einheitlich
gelten. "Leider fanden unsere Bedenken keine Berücksichtigung."
Die vorliegende Erklärung zum Biosphärenreservat "Mittelelbe" umfasst auch
nicht die komplette Flächengröße des von der UNESCO am 15. Dezember 1997 anerkannten
Biosphärenreservats "Flusslandschaft Elbe" im Land Sachsen-Anhalt (etwa 188.000
ha), obwohl in den zur Allgemeinverfügung gehörenden Karten die Außengrenze
entsprechend der UNESCO-Anerkennung eingezeichnet ist. Da die Kriterien der UNESCO jedoch
auch für die ausgesparten Flächen gelten, forderte der NABU, diese ebenfalls zum
Biosphärenreservat zu erklären. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass die
UNESCO-Kriterien nicht eingehalten werden und das Biosphärenreservat nicht mehr als
solches anerkannt bleibt. "Der ursprüngliche Entwurf zur Verordnung über die
Festsetzung des Biosphärenreservates "Flusslandschaft Elbe" vom 2. April 2002
sah das seinerzeit sogar noch vor", argumentiert der NABU. Auch diese Forderung des
NABU, die alte Formulierung aufzugreifen bzw. einzufügen, blieb ungehört.
Auch die Auflösung der Biosphärenreservatsverwaltung Ende 2004 ist ein traurige
Entscheidung und ein Schritt in die falsche Richtig für den Naturschutz in Sachsen-Anhalt
nach Ansicht des NABU. Die jahrelang eigenständig arbeitende Einrichtung ging daraufhin
im Landesverwaltungsamt auf- bzw. unter.
"Gerade wenn man die Bedeutung dieser öffentlich wirksamen Verwaltung vor Ort
betrachtet, ist der Verlust der Eigenständigkeit ein falsches Zeichen hinsichtlich
nationaler und internationaler Bedeutung dieses einmaligen Gebietes."
Das Biosphärenreservat umfasst jetzt insgesamt eine Größe von 125.743 Hektar.
Der NABU fordert in Anlehnung an den Verordnungsentwurf über die Festsetzung zum
Biosphärenreservates "Mittlere Elbe" vom 02.04.2002 klare Leitlinien zur
Entwicklung der Flusslandschaft mit Schutzzweck und Entwicklungszielen.
Zusammenfassend betrachtet, entspricht die vorliegende Allgemeinverfügung nicht den
Erfordernissen und Kriterien eines von der UNESCO anerkannten Biosphärenreservates. Neben
der fehlenden Willenserklärung, das gesamte von der UNESCO anerkannte Biosphärenreservat
zu einem späterem Zeitpunkt auszuweisen, fehlen für die Außenwirkung wichtige nähere
Angaben zu
- Rechten und Pflichten bzw. Beschränkungen (Verbote, Erlaubnisvorbehalte) im gesamten
Biosphärenreservat,
- Lagebeschreibungen und Flächengrößen der einzelnen Zonen,
- gebietsspezifischem Schutzzweck und Entwicklungszielen,
- Regelungen bzgl. Schutz-, Pflege- und Entwicklungskonzeption, Umweltbildung, Forschung
und Monitoring, Land- und Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei sowie zum
Biosphärenreservatsbeirat.
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