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Besserer Schutz für "Mittlere Elbe"

In einer Pressemitteilung vom 20.04.2006 kritisiert der NABU die halbherzige Ausweisung des Biosphärenreservates "Mittelelbe" wie nachfolgend wiedergegeben.

Magdeburg - Der NABU Sachsen-Anhalt ist mit der jetzigen Allgemeinverfügung über die Erklärung zum BioRes Mittelelbe nicht zufrieden. "Die Ausweisung als Biosphärenreservat verlangt eine einheitliche Unterschutzstellung und keine Aufzählung von bereits bestehenden NSG bzw. LSG", so NABU-Geschäftsführerin Annette Leipelt. "Aus der Allgemeinverfügung sollte sich eigentlich klar ergeben, welche Rechte und Pflichten bzw. Beschränkungen im Biosphärenreservat vorgesehen sind. Dies verlangt auch das Bundesnaturschutzgesetz."

Der NABU kritisiert auch die "zeitliche Verschleppung" des Verfahrens insgesamt. "Die unendliche Geschichte dauerte insgesamt 6 Jahre. Die jetzige Erklärung hat daher viel von ihrer ursprünglichen Form über diesen langen Zeitraum verloren," so Leipelt weiter. Die Allgemeinverfügung enthält jetzt fast nur noch allgemeine Regelungen. "Nicht einmal die Verbote in den Zonen haben eine rechtliche Wirkung, weil die örtliche Abgrenzung unklar ist und damit die rechtlich erforderliche Bestimmtheit nach unserer Ansicht nicht gegeben ist." Der NABU forderte daher, entsprechende Rechte und Pflichten bzw. Beschränkungen zu formulieren, die für die Einhaltung des Schutzzweckes und der Entwicklungsziele für das gesamte Gebiet einheitlich gelten. "Leider fanden unsere Bedenken keine Berücksichtigung."

Die vorliegende Erklärung zum Biosphärenreservat "Mittelelbe" umfasst auch nicht die komplette Flächengröße des von der UNESCO am 15. Dezember 1997 anerkannten Biosphärenreservats "Flusslandschaft Elbe" im Land Sachsen-Anhalt (etwa 188.000 ha), obwohl in den zur Allgemeinverfügung gehörenden Karten die Außengrenze entsprechend der UNESCO-Anerkennung eingezeichnet ist. Da die Kriterien der UNESCO jedoch auch für die ausgesparten Flächen gelten, forderte der NABU, diese ebenfalls zum Biosphärenreservat zu erklären. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass die UNESCO-Kriterien nicht eingehalten werden und das Biosphärenreservat nicht mehr als solches anerkannt bleibt. "Der ursprüngliche Entwurf zur Verordnung über die Festsetzung des Biosphärenreservates "Flusslandschaft Elbe" vom 2. April 2002 sah das seinerzeit sogar noch vor", argumentiert der NABU. Auch diese Forderung des NABU, die alte Formulierung aufzugreifen bzw. einzufügen, blieb ungehört.

Auch die Auflösung der Biosphärenreservatsverwaltung Ende 2004 ist ein traurige Entscheidung und ein Schritt in die falsche Richtig für den Naturschutz in Sachsen-Anhalt nach Ansicht des NABU. Die jahrelang eigenständig arbeitende Einrichtung ging daraufhin im Landesverwaltungsamt auf- bzw. unter.
"Gerade wenn man die Bedeutung dieser öffentlich wirksamen Verwaltung vor Ort betrachtet, ist der Verlust der Eigenständigkeit ein falsches Zeichen hinsichtlich nationaler und internationaler Bedeutung dieses einmaligen Gebietes."

Das Biosphärenreservat umfasst jetzt insgesamt eine Größe von 125.743 Hektar.

Der NABU fordert in Anlehnung an den Verordnungsentwurf über die Festsetzung zum Biosphärenreservates "Mittlere Elbe" vom 02.04.2002 klare Leitlinien zur Entwicklung der Flusslandschaft mit Schutzzweck und Entwicklungszielen.

Zusammenfassend betrachtet, entspricht die vorliegende Allgemeinverfügung nicht den Erfordernissen und Kriterien eines von der UNESCO anerkannten Biosphärenreservates. Neben der fehlenden Willenserklärung, das gesamte von der UNESCO anerkannte Biosphärenreservat zu einem späterem Zeitpunkt auszuweisen, fehlen für die Außenwirkung wichtige nähere Angaben zu

  • Rechten und Pflichten bzw. Beschränkungen (Verbote, Erlaubnisvorbehalte) im gesamten Biosphärenreservat,
  • Lagebeschreibungen und Flächengrößen der einzelnen Zonen,
  • gebietsspezifischem Schutzzweck und Entwicklungszielen,
  • Regelungen bzgl. Schutz-, Pflege- und Entwicklungskonzeption, Umweltbildung, Forschung und Monitoring, Land- und Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei sowie zum Biosphärenreservatsbeirat.
Ansprechpartner
Annette Leipelt
Tel.: 0391-5619350
Quelle: sachsen-anhalt.nabu.de

 

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