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Das Landgericht Stendal
Zu den historischen Bauten und Gebäuden in Stendal
zählen, wie in allen seit dem Mittelalter gewachsenen Städten, nicht nur Kirchen,
Stadtmauern und Tore. Sicherlich, Kirchen sind weithin zu sehen, finden sich seit
Jahrzehnten auf Unmengen von Ansichtskarten wieder und verleiten Touristen zu einem
Schnappschuss. Wer als Tourist nach Stendal kommt und den Stendaler Dom besichtigen
möchte, findet rechts und links von diesen weitere historische Bauten.
Eines von diesen historischen Bauten wurde im Jahre 1879 errichtet. In ihm
tagte wohl schon zur damaligen Zeit das königlich-preußische Landgericht. Auch in der
Neuzeit ist hier das Landgericht von Stendal tätig.
Im Unterschied zu einem Amtsgericht werden bei einem Landgericht zivilrechtliche und
strafrechtliche Verfahren verhandelt, die etwas mehr Gewicht auf die juristischen
Waagschalen von Justitia bringen. Nebenbei bemerkt, dem Landgericht von Stendal sind die
Amtsgerichte von Stendal und Salzwedel, Osterburg, Gardelegen und Burg untergeordnet. |

Das Stendaler Landgericht am Dom 19 |
Sicherlich, nur die wenigsten Mitmenschen lieben
gerichtlich Auseinandersetzungen. Doch wer als Altmärker nun schon nicht umhin kommt, vor
dem Landgericht erscheinen zu müssen, kann gegebenenfalls Rechtsbeistand gebrauchen.
Diesen findet er nicht in allzu weiter Entfernung. In einem ehemaligen Freihaus, erbaut im
Stil des Barocks und um das Jahr 1745 errichtet, hat die Kanzlei und
Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Jagow & Kollegen ihr Domizil. Das es sich bei diesem
Haus am Dom 14 um ein einstiges Freihaus handelt, davon kündet noch heute ein Wappen
über dem Eingangsbereich.

Freihaus am Dom 14 in Stendal |

Wappen über der Eingangstür |
Die Bewohner von Freihäusern waren oft Adlige oder
kirchliche Würdenträger. Gegenüber anderen Bürgern besaßen sie einige Privilegien.
Zum einen waren sie nicht der Gerichtsbarkeit der Stadt unterstellt, sondern nur der
Gerichtsbarkeit des Landgerichts, zum anderen waren blieben die Bewohner eines Freihauses
von städtischen Steuern verschont. Die Bewohner von Freihäusern waren oft Adlige oder
kirchliche Würdenträger. Gegenüber anderen Bürgern besaßen sie einige Privilegien.
Zum einen waren sie nicht der Gerichtsbarkeit der Stadt unterstellt, sondern nur der
Gerichtsbarkeit des Landgerichts, zum anderen waren blieben die Bewohner eines Freihauses
von städtischen Steuern verschont. Nun ja, nicht alle Regellungen waren schlechter und
primitiver im Mittelalter, vorausgesetzt man gehörte nicht zur Unterschicht, wobei dann
doch wieder Parallelen auftauchen. |
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