Die Region der Altmark
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Das Landgericht Stendal

Zu den historischen Bauten und Gebäuden in Stendal zählen, wie in allen seit dem Mittelalter gewachsenen Städten, nicht nur Kirchen, Stadtmauern und Tore. Sicherlich, Kirchen sind weithin zu sehen, finden sich seit Jahrzehnten auf Unmengen von Ansichtskarten wieder und verleiten Touristen zu einem Schnappschuss. Wer als Tourist nach Stendal kommt und den Stendaler Dom besichtigen möchte, findet rechts und links von diesen weitere historische Bauten.

Eines von diesen historischen Bauten wurde im Jahre 1879 errichtet. In ihm tagte wohl schon zur damaligen Zeit das königlich-preußische Landgericht. Auch in der Neuzeit ist hier das Landgericht von Stendal tätig.
Im Unterschied zu einem Amtsgericht werden bei einem Landgericht zivilrechtliche und strafrechtliche Verfahren verhandelt, die etwas mehr Gewicht auf die juristischen Waagschalen von Justitia bringen. Nebenbei bemerkt, dem Landgericht von Stendal sind die Amtsgerichte von Stendal und Salzwedel, Osterburg, Gardelegen und Burg untergeordnet.
Das Stendaler Landgericht
Das Stendaler Landgericht am Dom 19

Sicherlich, nur die wenigsten Mitmenschen lieben gerichtlich Auseinandersetzungen. Doch wer als Altmärker nun schon nicht umhin kommt, vor dem Landgericht erscheinen zu müssen, kann gegebenenfalls Rechtsbeistand gebrauchen. Diesen findet er nicht in allzu weiter Entfernung. In einem ehemaligen Freihaus, erbaut im Stil des Barocks und um das Jahr 1745 errichtet, hat die Kanzlei und Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Jagow & Kollegen ihr Domizil. Das es sich bei diesem Haus am Dom 14 um ein einstiges Freihaus handelt, davon kündet noch heute ein Wappen über dem Eingangsbereich.

Ein Freihaus am Dom in Stendal
Freihaus am Dom 14 in Stendal
Wappen über dem Eingangsbereich des Freihauses
Wappen über der Eingangstür

Die Bewohner von Freihäusern waren oft Adlige oder kirchliche Würdenträger. Gegenüber anderen Bürgern besaßen sie einige Privilegien. Zum einen waren sie nicht der Gerichtsbarkeit der Stadt unterstellt, sondern nur der Gerichtsbarkeit des Landgerichts, zum anderen waren blieben die Bewohner eines Freihauses von städtischen Steuern verschont. Die Bewohner von Freihäusern waren oft Adlige oder kirchliche Würdenträger. Gegenüber anderen Bürgern besaßen sie einige Privilegien. Zum einen waren sie nicht der Gerichtsbarkeit der Stadt unterstellt, sondern nur der Gerichtsbarkeit des Landgerichts, zum anderen waren blieben die Bewohner eines Freihauses von städtischen Steuern verschont. Nun ja, nicht alle Regellungen waren schlechter und primitiver im Mittelalter, vorausgesetzt man gehörte nicht zur Unterschicht, wobei dann doch wieder Parallelen auftauchen.

 
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